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Qualitätsmanagement

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Wir verstehen unter Qualitätsmanagement ebenfalls die Umsetzung von demokratischen Grundprinzipien. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein lebendiges und modernes Gesetz. Es fordert zu kontinuierlicher Aktualisierung im Sinne von steter Weiterentwicklung für das Wohl der Kinder und deren Familien auf. Es legt besonderen Wert auf die Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, Eltern und den Betreuungskräften in den Einrichtungen. Das Gesetz ist so ausgerichtet, dass es sich selber zur Weiterentwicklung verpflichtet. Weiterentwicklung entsteht immer durch das sich Einbringen von Menschen aus den unterschiedlichsten beruflichen und privaten Aufgabenbereichen. Das Gesetz setzt dort Grenzen, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist, die Interessen von Eltern missachtet werden oder die Regeln der demokratischen Prinzipien umgangen werden. Demokratische Grundregeln werden häufig als umständlich empfunden und manche grämen sich über die Begrenzung ihrer Macht, Entscheidungen alleine zu treffen. Letzteres ist leider hin und wieder zu beobachten. Oftmals ist es der Bequemlichkeit oder Überforderung, z.B. durch Personalmangel, geschuldet.

 

Doch ein Grund, die Qualität einer Einrichtung zu gewährleisten und weiterzuentwickeln, ist so bedeutend, dass wir ihn hier besonders betonen möchten:

 

Kinder haben ein feines Gespür. Sie nehmen wahr, ob sich ihre Bezugspersonen authentisch verhalten können. Sie genießen die freundschaftliche und respektvolle Verbindung zwischen Eltern und Fachkräften. Das ist der ideale atmosphärische Rahmen für Verbundenheit und Vertrauen und baut für das Kind eine Brücke zwischen Elternhaus und Kita.

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