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Kindeswohl - Prävention

Die in der Einleitung beschriebene Hochachtung vor der Natur des Kindes und seinen ureigenen Fähigkeiten, führen zu einer besonderen Beachtung des Themas Kindeswohlgefährdung und Prävention. Jedes Kind ist ein so großer Schatz der Natur und der Menschheit, dass wir die Größe, ähnlich wie die des Kosmos, nur erahnen können. 

Wie sehr wir den Schatz jedoch schützen müssen, weil er verletzlich und zart ist, drückt Bettina Wegener in ihrem Lied „Kinder“ am Ende so aus:

„(…) Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei.

Darf man niemals quälen, geh’n kaputt dabei.

Ist so’n kleines Rückgrat, sieht man fast noch nicht.

Darf man niemals beugen, weil es sonst zerbricht (…).“

 

Kindeswohl und Prävention

Der vom Gesetzgeber im §1 Abs. 3 und §8a SGB VIII festgeschriebene Auftrag zum Kinderschutz regelt die räumlichen, wirtschaftlichen, fachlichen, und personellen Standards. Diese sind Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis.

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Die Wahrung des Kindeswohles in einem NaturKinderGarten erfordert zusätzliche und vielfältige Handlungsbereiche, die zuverlässig im Bewusstsein verankert und mit großer Aufmerksamkeit im Alltag beachtet werden müssen. Es gibt äußere, praktisch umzusetzende Bereiche und es gibt weiterhin auch pädagogische Aspekte, die eine gute Beobachtungsgabe und Empathiefähigkeit voraussetzen, und letztlich gibt es Anforderungen, die durch kontinuierliche Fortbildung des Personals, auch im Sinne von Qualitätsmanagement, gewährleistet sein müssen.

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